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DAS REGLEMENT 2012
10.1 Grundlage
10.2 Veranstalter und Veranstaltungen
10.3 Teilnehmer / Einschreibungen
10.3.1 Teilnehmer
10.3.1.1 Mindestalter
10.3.2 Einschreibungen
10.4 Nennungen
10.4.1 Nennung zu den Einzelveranstaltungen
10.5 Master-Klassen
10.6 Technische Bestimmungen
10.6.1 Fahrzeuge
10.6.2 Startnummern
10.6.3 Geräuschmessung
10.6.4 Fahrerausrüstung
10.7 Dokumenten- und Technische Abnahme
10.8 Wettbewerbsdurchführung
10.8.1 Start
10.8.2 Zeitnahme
10.8.3 Zielankunft / Schlußabnahme
10.8.4 Streckenüberwachung und Flaggenzeichen
10.9 Wertung
10.9.2 Allgemeine Wertungskriterien
10.9.3 Tages-Wertung
10.9.4 Ergebnis-Aushang
10.9.5 Wertungsmodus
10.9.6 Championats-Wertung
10.10 Strafen bei Regelverstößen
10.11 Versicherung
10.12 Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht
10.13 Preise / Siegerehrung
10.14 Schiedsrichter / Schiedsgericht
10.15 Einsprüche
10.16 Umweltbestimmungen
10.17 Doping
10.18 Sicherheit
10.19 Serien-Promoter
Die Veranstaltungen werden in der Regel von Ortsclubs des ADAC oder von ausgewählten Veranstalterclubs anderer Verbände nach der vorliegenden Rahmenausschreibung durchgeführt.
Die Endurance-Masters sind eine Serie von Veranstaltungen, die gemäß den sportlichen Richtlinien des ADAC zum lizenzfreien Breitensport gehören und im Sinne vom Mehrstunden- Enduros, in jedem Fall aber im nicht öffentlichen Gelände, ausgetragen werden.
Die Veranstaltungen werden unter Einhaltung dieser Endurance-Masters-Ausschreibung grundsätzlich nach den jeweiligen Veranstaltungsausschreibungen, die von der für den Veranstalterclub zuständigen Sportabteilung genehmigt sein müssen, durchgeführt. Die in dieser Ausschreibung inkl. Anhänge und Ergänzungen Begriffe „Fahrer“ und „Teilnehmer“ stehen sowohl für weibliche als auch männliche Personen.
Der Ausschreiber bzw. Promoter behält sich vor, bei weniger als 15 Serien-Einschreibungen, die endurance-masters 2012 nicht durchzuführen.
10.2 Veranstaltungen und Veranstalter
Folgende Veranstaltungen sind als Wertungsläufe zur Endurance-Masters 2012 geplant:
| 1. | 4.3.2012 | Klasse 1-5 |
Motorsportverein REW/EKO Stahl e.V. |
Jänschwalde |
| 2. | 21.4.2012 | Klasse 1-5 |
MSC Barbarossa e.V. |
Rottleben |
| 3. | 19.5.2012 | Klasse 1-5 | Motorsportverein REW/EKO Stahl e.V. | Diehlo |
| 4. | 7.7.2012 | Klasse 1-5 | MSC Dieskau e.V. | Dieskau |
| 5. | 4.8.2012 | Klasse 1-5 | MSC Oschersleben | Oschersleben |
| 6. | 8.9.2012 | Klasse 1-4 | MC Fürstenwalde | Fürstenwalde |
| 7. | 30.9.2012 | Klasse 1-5 | MC Steglitz e.V. / MSC „Jugend” Lübbenau e.V. | Lübbenau |
Wenn eine Veranstaltung abgesagt werden muss, wird der Promoter die eingeschriebenen Teilnehmer per e-mail rechtzeitig informieren und eine Ersatzveranstaltung benennen.
10.3 Teilnehmer / Einschreibungen
Teilnahmeberechtigt sind für die Einzelwertung nur natürliche Personen (keine Bewerber, Firmen u. ä.).
Für die Endurance-Masters ist eine Einschreibung für alle Fahrer erforderlich.
Jeder Teilnehmer muss in seinem Antrag auf Einschreibung die Klasse angeben, in der er gewertet werden möchte. Jeder Teilnehmer, der in der Serie eingeschrieben ist, sollte in Besitz eines gültigen Clubsportausweises der Verbände oder einer C-Lizenz des DMSB sein. Fahrer, die keine entsprechende Sport-Unfallversicherung nachweisen können, müssen bei der Papierabnahme eine Tages-Versicherung abschließen.
Ein eventueller Klassenwechsel während der Endurance-Masters-Saison wird wie eine Neueinschreibung für die davon betroffene Wertungsklasse behandelt. Für die Championats-Wertung werden alle zu einem Endurance-Masters -Wertungslauf in einer Endurance-Masters Klasse erreichten Punkte angerechnet. Es gibt 2012 kein Streichresultat!
Jeder Teilnehmer muss das Endurance-Masters -Einschreibeformular ausgefüllt und mit dem Einschreibe-Entgelt (siehe folgend) an den Endurance-Masters-Promoter gesandt haben.
Erster Einschreibeschluss zur Wertung in der gesamten Serie ist der 3.März 2012.
Auch spätere Einschreibungen sind jederzeit möglich. Allerdings ist das Vornennrecht für die einzelnen Veranstaltungen, welches für eingeschriebene Teilnehmer besteht, nur dann gewahrt, wenn die Einschreibung bis zum jeweiligen Veranstaltungs-Nennschluss vorliegt.
Eine Endurance-Masters -Wertung erfolgt ab der Veranstaltung, bei der die vollständige Einschreibung vorliegt.
Für die Solo-Klassen (Klasse 1, 3 und 5) wird ein Mindestalter von 18 Jahren festgelegt.
Rookie-Wertung
In den Team-Klassen (2, 4) dürfen Fahrer ab einem Mindestalter von 14 Jahren starten, wenn das zweite Teammitglied der oder die Erziehungsberechtigte ist.
In den Team-Klassen dürfen Fahrer ab einem Mindestalter von 16 Jahren starten, wenn das zweite Teammitglied volljährig ist und eine Haftungsverzichtserklärung des Erziehungsberechtigten vorliegt.
Die Rookies werden in den entsprechenden Team-Klassen mitgewertet. Bei Rookies gilt zudem, dass „gemischte Teams (ATV und Quad) starten können. Die Klassenzugehörigkeit bestimmt das Fahrzeug des „Erwachsenen”. (Beispiel: Papa ATV, Kid Quad = ATV-Team”)
Die Einschreibung für die Endurance-Masters 2012 geschieht online auf der webseite http://endurance-masters.com. Das Einschreibegebühr für Solofahrer beträgt 50,- €, für Teamfahrer jeweils 40,- €. Die Einschreibegebühr mit Abgabe des Einschreibeformulars fällig. Jede gültige Einschreibung wird auf der webseite http://endurance-masters.com veröffentlicht und gilt dann als bestätigt.
Die Einschreibung in die Meisterschaftswertung ist zu jeder Zeit möglich, jedoch werden nur die Läufe, die nach der bestätigten Einschreibung/Nennung absolviert wurden, in die Gesamtwertung aufgenommen.
10.4 Veranstaltung-Nennungen, Nenngeld und Nennungsschluss
Die Nennungen zu den einzelnen Veranstaltungen werden online auf der webseite der Serie vorgenommen. Vorortnennungen bei der Veranstaltung sind solange möglich, bis das Startfeldkontingent erschöpft ist. Sollte die maximal mögliche Starterzahl vorab erreicht sein, wird der Promoter die Nennungsmöglichkeit online schließen und auf der webseite über die Vorort-Nennmöglichkeiten informieren.
10.4.1 Nennungen zu Veranstaltungen
Jeder Fahrer, egal ob er als Solist oder Teamfahrer starten will, muss eine eigene Nennung abgeben. Die Team-Zusammensetzung kann bei jeder Veranstaltung neu gestaltet werden.
Klassenwechsel während der Saison ist möglich, die Punkte können allerdings nicht mitgenommen werden.
Online-Nennungsschluss ist grundsätzlich jeweils der Mittwoch vor dem Veranstaltungstermin. Zur Nennung gehört ebenfalls die eingezahlte Nenngebühr. Sollten nach dem offiziellen Nennungsschluss noch Startplätze frei sein, ist es dem Veranstalter überlassen, auch noch später eingehende Nennungen entgegenzunehmen. Gehen mehr Nennungen ein, als Startplätze zur Verfügung stehen, gilt die Reihenfolge des Eingangs der Nennung beim Veranstalter.
Nennungen werden nur auf dem offiziellen Formular des Veranstalters akzeptiert.
Für die Endurance-Masters-Wertung werden folgende Klassen ausgeschrieben:
Klasse 1 (heckgetrieben Quads) Einzelfahrer
Klasse 2 (heckgetrieben Quads) 2er-Teams
Klasse 3 (allradgetrieben ATVs) Einzelfahrer
Klasse 4 (allradgetrieben ATVs) 2er-Teams
Rookie-Sonderwertung in den Team-Klassen 2 und 4
Klasse 5 (SXS und Buggys)
WICHTIG!
Alle endurance-masters-Klassen werden 2012 erst dann gewertet, wenn sich mindestens 5 Teilnehmer eingeschrieben haben! Sollten die Solo-Klassen nicht zustande kommen, werden die Teilnehmer automatisch den Team-Klassen zugeordnet und können in dieser Kategorie dann als Einmann-Team starten.
Zu Klasse 5:
Der Promoter behält sich das Recht vor den Buggy-Lauf nur dann zu starten, wenn mindestens 8 Fahrzeuge fürs Rennen eingeschrieben sind. Sollten die Nennungen und das Nenngeld nicht bis Mittwoch 12:00 vor der jeweiligen Veranstaltungen eingegangen sein (Nennung plus Zahlungseingang) beschließt der Promoter umgehend, ob das Rennen überhaupt gestartet wird. Die Entscheidung wird auf der webseite http://endurance-masters.com bis spätestens Mittwoch-Abend bekannt gegeben. Bei Absage des Rennens wird das Nenngeld zurückerstattet.
Für die Einschreibung in die einzelnen Klassen gelten folgende Regeln:
Klasse 1 und 3:
Jeder, der über 18 Jahre alst ist und sich in der Lage fühlt das 3-Stunden-Rennen solo zu bestreitet, ist in diesen Klassen willkommen. Hier sehen wir die sporterfahrenen Quad- und ATV-Fahrer. Die Pros
Klasse 2 und 4:
Die beiden Teamklassen sind den Amateuren vorgehalten. Wer eine der folgenden Kriterien erfüllt muss deshalb, so leid es uns tut, zu den Pros:
- DMSB Lizenz der Klasse B oder höher
- Die Sieger der endurance-masters Team-Klasse 2011
- Wer 2012 bei der GCC in der Pro-Klasse fährt
- Wer 2011 und 2010 bei der GCC in der Pro-Klasse fuhr
Der Promoter behält sich das Recht vor, bei begründeten Einzelfällen die gewünschte Klasseneinstufung zu überprüfen und zu regeln.
Ein Tipp für die Pros, die als Team starten wollen: Als Rookie-Team seid Ihr startberechtigt! Also gebt einem Jungspund die Chance!
Klasse 5:
In der Buggy-Klasse ist jeder startberechtigt, der über 18 Jahre alt ist.
Das Veranstaltungs-Nenngeld für die Endurance-Masters-Klassen beträgt in den Soloklassen (Klasse 1, 3 und 5) 45 € pro Fahrer.
In den Team-Klassen (Klasse 2 und 4) beträgt das Nenngeld 35€ pro Fahrer. Sollte ein Teilnehmer als Einmann-Team starten, beträgt das Nenngeld wie in den Solo-Klassen 45,- €.
Der Veranstaltung ist grundsätzlich dazu verpflichtet, in den Endurance-Masters eingeschriebene Teilnehmer bevorzugt anzunehmen (Vornennrecht).
Voraussetzung dafür ist der fristgerechte Eingang des Nennformulars und die pünktliche Bezahlung des Nenngeldes. Die Aufnahme eines Fahrers in die veröffentlichte Teilnehmerliste des Veranstalters gilt als Nennbestätigung für diese betreffende Veranstaltung.
Nennungen am Veranstaltungstag sind zu einem um 15 € erhöhten Nenngeld prinzipiell möglich.
Nennungen, die bis Veranstaltungs-Nennschluss nicht vollständig eingegangen sind, (z.B. bei fehlendem Nenngeld) werden ebenfalls bei der Papierabnahme mit einem zusätzlichen Aufwandsbetrag von 15 € zum regulären Nenngeld belegt.
Klassen 1-4: Zugelassen in den sind geländetaugliche Quads und ATVs. Sie müssen NICHT für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Die Fahrzeuge müssen in gereinigtem und technisch einwandfreiem Zustand zur Technischen Abnahme vorgeführt werden.
Alle Fahrzeuge der Klasse 1 und 3 (Quads) müssen mit Nerfbars oder geschlossenen Fußkästen ausgestattet sein.
Das Glas des Scheinwerfers (wenn vorhanden) ist kreuzweise mit einem breiten Klebestreifen zu sichern und gefährliche Anbauten (z.B. Topcase oder abstehende Kofferhalter) müssen entfernt werden. Alle Handhebel (Kupplung u. Bremse etc.) müssen im Prinzip in einer Kugel enden (Mindestdurchmesser 16 mm) auch wenn ein sogenannter Lenker-Protektor (Griffbügel oder Schutzbügel) angebracht ist. Alle Quads und ATVs mit Schaltgetriebe müssen mit einem Zündunterbrechungsschalter ausgerüstet sein, der in der Lage ist, den Motor abzustellen. Für sicherheitsrelevante Teile, Anbau- und Verkleidungsteile gelten die Technischen Bestimmungen für Enduro des DMSB.
Klasse 5 (SXS und Buggys): Zugelassen sind geländetaugliche SXS und Buggys mit 4x2 und 4x4-Antrieb, ohne Leistungs- und Hubraumbegrenzung. Die Fahrzeugbreite ist auf 65“ (1,65 m) begrenzt.
Alle Fahrzeuge müssen mit einem Überrollbügel ausgestattet sein. Empfohlen ist ein Käfig, der den Regeln der FIA entspricht.
An allen im Rennen benutzten Sitzplätzen müssen mindestens FIA-zugelassene 4-Punkte-Gurte installiert sein.
Die Fahrzeuge müssen im Rennen seitlich mindestens mit Sicherheitsnetzen geschlossen werden. Empfohlen sind feste Türen.
Alle Fahrzeuge müssen mit einem Feuerlöscher oder einer Feuerlöschanlagen (max. 2 kg ABC- Feuerlöscher nach den aktuellen gesetzlichen Richtlinien in max. 1 Behälter)ausgerüstet sein. Die Feuerlöscher sind so zu befestigen dass sie eine Beschleunigung von 25 G aushalten.
Die Reifenwahl ist freigestellt. Spikes und Ketten sind prinzipiell verboten!
Es gilt prinzipiell der Grundsatz: Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten!
Nach Eingang der Serien-Einschreibegebühr wird dem endurance-masters-Teilnehmer eine Dauer-Startnummer zugeteilt. Jeder Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass das Rennfahrzeug vorn und an beiden Seiten mit einer Startnummer kenntlich gemacht wird.
Die im endurance-masters eingeschriebenen Teilnehmer erhalten Dauerstartnummern. Die Teilnehmer können bei der Einschreibung einen Nummern-Wunsch äußern, dem nach dem Motto wer zuerst kommt wählt zuerst, entsprochen wird.
Der Promoter versorgt bei der Papierabnahme die Teilnehmer mit jeweils 3 Startnummern, die auf den Fahrzeugen angebracht werden müssen.
Die Startnummer muss VOR der Technischen Abnahme reglementskonform angebracht sein.
Alle teilnehmenden ATVs und Quads müssen während der gesamten Veranstaltung das vom Veranstalter vorgegebene Geräuschlimit einhalten. Fahrzeuge mit defekter Auspuffanlage müssen bei der nächsten Durchfahrt des Start/Zielbereiches ohne Aufforderung zur Reparatur in die Wechselzone. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, während der Veranstaltung für zu laut erscheinende Motorräder eine erneute Überprüfung anzuordnen und/oder diese ggf. aus dem Wettbewerb zu nehmen.
Geräuschmessung gehört zur technischen Abnahme. Der Grenzwert für die Lautstärke wird auf 94 dB(A) festgelegt. Als Messmodus kommen die Bestimmungen für Enduro des DMSB zur Anwendung.
Alle ATV- und Quad-Fahrer sind verpflichtet, geeignete Schutzkleidung, kniehohe Stiefel (Cross-Stiefel), Handschuhe, Brille, langärmeliges Hemd oder Jacke, Rückenprotektor und einen zugelassenen Schutzhelm zu tragen.
Alle SXS und Buggy-Fahrer und Beifahrer sind verpflichtet geeignete Schutzbekleidung zu tragen. Ein von der FIM zugelassener Schutzhelm und eine Schutzbrille sind obligatorisch. Alle SXS- und Buggy-Fahrer und Beifahrer müssen während des Rennens angeschnallt sein. 4-Punkt-Gurte sind obligatorisch.
Ein Offizieller des Veranstalters kontrolliert im Vorstartbereich die Fahrzeuge und die Fahrer auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen. Bei Nichteinhaltung der Sicherheitsbestimmungen werden die betreffenden Teilnehmer nicht zum Start zugelassen oder von der laufenden Veranstaltung ausgeschlossen.
10.7 Dokumenten- und Technische Abnahme
Papierabnahme und Technische Abnahme findet nach Zeitplan des Veranstalters statt. Sowohl zur Papierabnahme als auch zur Technischen Abnahme muss der Fahrer persönlich erscheinen.
Zur Papierabnahme hat der Teilnehmer Versicherungsnachweis vorzulegen.
Die Vorführung des Fahrzeuges und der sicherheitsrelevanten Fahrerausrüstung (z.B. Helm) zur Technischen Kontrolle ist Pflicht für jeden Teilnehmer und in der Veranstaltungsausschreibung besonders geregelt.
Die Fahrzeuge müssen in gereinigtem und technisch einwandfreiem Zustand vorgeführt werden.
Die Fahrzeuge, die der technischen Abnahme vorgeführt werden, müssen für die Dauer der gesamten Veranstaltung als Wettbewerbsfahrzeug von ein und demselben Team eingesetzt werden. Ein Austausch von Fahrzeugen innerhalb eines Teams ist während der Veranstaltung zulässig.
Nur wer die Bestätigung der Abnahme erhalten hat, darf an der Veranstaltung teilnehmen.
Die Veranstaltung ist ein Langstreckenrennen für ATV, Quads und Buggys im unbefestigten Gelände (Rundkurs). Die Fahrzeit bei den ATVs und Quads beträgt in der Regel 3 Stunden. Die Renndauer der Buggys ist in der Regel auf 1,5 Stunden begrenzt.
Die Startaufstellung erfolgt in den Klassen 1- bis 4 grundsätzlich in klassenweise eingeteilten Startgruppen.
Innerhalb der Startgruppe sollen die Startplätze entsprechend der aktuellen endurance-masters-Gesamtwertung zugeordnet werden. Beim ersten endurance-masters-Lauf wird diese Reihenfolge gemäß der Reihenfolge des Nennungseinganges bestimmt.
Eine halbe vor offizieller Startzeit öffnet der Vorstart! Die Öffnung wird durch einen Offiziellen des jeweiligen Veranstalters durchgeführt. 10 Minuten vor der offiziellen Startzeit schließt der Vorstart. Wer seine Maschine verspätet zum Vorstart bringt, muss von einer gekennzeichneten Stelle aus dem Feld hinterher starten.
Der Start erfolgt in mehreren Gruppen. Für jede Gruppe ist eine Startlinie markiert. Bei der Startaufstellung werden die Meisterschaftsfahrer bevorzugt aufgestellt. Direkt nach Schließung des Vorstarts müssen die Maschinen an der jeweils zugeteilten Startlinie stehen. Dabei hat der Fahrer die freie Wahl, an welcher Stelle der Startlinie er seine Maschine platziert.
Spätestens 5 Minuten vor dem Start müssen die Fahrer auf ihren Maschinen sitzen.
15 Sekunden vor dem Startsignal für die erste Startreihe müssen die Fahrer der ersten Startreihe beide Hände deutlich sichtbar über Kopfhöhe halten. Mit dem Startsignal dürfen sie die Hände an den Lenker nehmen, den Motor starten und das Rennen beginnt. Gleichzeitig mit dem Startsignal der ersten Reihe müssen die Fahrer der zweiten Reihe die Hände über den Kopfhöhe halten usw. bis zur letzten Startreihe. Der Start der einzelnen Reihen erfolgt in ca. 10 bis 20 Sekunden Abstand.
Die Anzahl der Startplätze pro Reihe legt der Rennleiter vorab fest. Die Reihenfolge der Startaufstellung wird dabei klassenweise nach dem Meisterschaftsstand vergeben, wobei nur fristgerechte Nennungen berücksichtigt werden. Fahrer ohne Meisterschaftspunkte und Nachnenner werden nach Nennungseingang jeweils an ihrer Klasse hinten angehängt.
Bei der ersten Veranstaltung des Jahres werden die Plätze in der Startaufstellung nach Nennungseingang vergeben.
Das Überholen in der Zählstelle ist nicht erlaubt. Im Bereich der Zählstelle, sowie im direkten Zu- und Abfahrtsbereich der Boxengasse darf nicht gehalten werden. Fremde Hilfe, Brillenwechsel oder Anzeigen von Rundenanzahl/Rundenzeiten ist im Bereich der Zählstelle untersagt. Der Bereich der Zählstelle ist mit zwei gelben Fahnen oder gelben Warnbaken markiert (Beginn/Ende). Die üblichen Flaggensignale auf der Strecke sind zu beachten. Nichtbeachten von Flaggensignalen oder das Ignorieren von Weisungen des Veranstalters oder seiner Beauftragten kann zu Zeitstrafen oder zum Wertungsausschluss führen.
Wenn ein Fahrer mit seiner Maschine die Strecke verlässt (z. B. Sturz, Defekt oder Verbremsen), so muss er an dieser Stelle wieder in die Strecke einfahren. Sollte dies aus Sicherheitsgründen oder wegen örtlicher Gegebenheiten nicht möglich sein, so muss er so nahe wie möglich an dieser Stelle wieder einfahren. Es darf dadurch kein Zeitvorteil für den Fahrer entstehen. Strafen können von einer Minute Zeitstrafe, über eine oder mehrere Runden Abzug bis hin zum Wertungsausschluss reichen.
10 Minuten nach Abwinken des Siegers schließt die Zählstelle.
Die Klasse 5 trägt ihr Rennen über eine Zeitdistanz von 1,5 Stunden aus. Das Rennen wird abgewunken wenn das Führungsfahrzeug mindestens die Renndistanz von 1,5 Stunden absolviert hat.
Da die meisten Rennstrecken aus Platzgründen bei den SXS und Buggys keinen Massenstart zulassen, werden die SXS und Buggys bevorzugt im Rallyestil einzeln mit laufenden Motor gestartet.
Die Startreihenfolge entscheidet der Meisterschaftsstand. Die Buggys und SXS werden in der Regel mit 30 Sekunden Abstand auf die Renndistanz geschickt.
Wenn ein Fahrer mit seinem Fahrzeug die Strecke verlässt (z. B. Unfall, Defekt oder Verbremsen), so muss er an dieser Stelle wieder in die Strecke einfahren. Sollte dies aus Sicherheitsgründen oder wegen örtlicher Gegebenheiten nicht möglich sein, so muss er so nahe wie möglich an dieser Stelle wieder einfahren. Es darf dadurch kein Zeitvorteil für den Fahrer entstehen. Strafen können von einer Minute Zeitstrafe, über eine oder mehrere Runden Abzug bis hin zum Wertungsausschluss reichen.
Die Zeitmessung soll mit einem elektronischen System (Transponder) erfolgen. Ob zur Erfassung der Fahrer an der Zeitmessstelle anhalten muss oder nicht, wird in der Ausschreibung und/oder Fahrerbesprechung des Veranstalters bekannt gegeben. Der Fahrer hat den Anweisungen des Zeitnehmers Folge zu leisten.
10.8.3 Zielankunft / Schlussabnahme
Nach Ablauf der Renndistanz (in der Regel bei ATVs und Quads 3 Stunden) wird das Rennen abgewunken. Gewertet werden alle Runden, die in der Rennzeit komplett absolviert wurden. Der Fahrer, der bis zum Zieleinlauf die meisten Runden zurückgelegt hat, ist Sieger. Bei Rundengleichheit entscheidet die Reihenfolge des Zieleinlaufes.
Der Veranstalter regelt in seiner Ausschreibung, ob nach Zielankunft ein Parc Fermé eingerichtet wird oder nicht. Jedes Fahrzeug kann auf Anweisung des Fahrtleiters einer Schlusskontrolle unterzogen werden.
10.8.4 Streckenüberwachung und Flaggenzeichen
Die Strecke wird während der Dauer des Wettbewerbs durch Sportwarte (Streckenposten) des Veranstalters überwacht. Ziel der Überwachung ist die Kontrolle der korrekten Nutzung der Fahrstrecke, wenn nötig die Warnung der Teilnehmer (Flaggen) und ggf. die Koordination eventuell notwendiger Hilfseinsätze bei Unfällen.
Streckenposten können vom Veranstalter als Sachrichter benannt werden. Dieses ist erforderlich, wenn die Kontrolle der Nutzung der vorgegebenen Streckenführung notwendig erscheint. Somit kann eine Vorteilsnahme durch Teilnehmer vermieden, zumindest aber aufgrund eines Sachrichterberichtes geahndet werden.
Zur Signalgebung an die Teilnehmer werden durch den Fahrtleiter und/oder Streckenposten Flaggen benutzt. Nachfolgend aufgeführte Flaggen können während des Wettbewerbs zum Einsatz kommen. Sie sind unter allen Umständen von den Teilnehmern zu respektieren.
| Nationalflagge | Kann als Startflagge benutzt werden |
| Rote Flagge | Abbruch des Wettbewerbs; langsam Richtung Zielareal fahren; Überholverbot; weitere Anwesungen der Fahrtleitung abwarten |
| Schwarze Flagge | Halt für den Teilnehmer, dem diese Flagge gezeigt wird; in die Boxengasse / Reparaturzone einfahren; der Fahrer muss sich unmittelbar danach beim Fahrtleiter melden (diese Flagge soll nach Möglichkeit mit der Startnummer des betreffenden Fahrers gezeigt werden) |
| Grüne Flagge | Kann gezeigt werden, um das Befahren der Wettbewerbsstrecke freizugeben (Einführungsrunde, Trainingsrunde o.ä. |
| Schwarz-Weiß-karrierte Flagge | Ende des Wettbewerbs; Zieldurchfahrt |
| Gelbe Flagge | Achtung! Große Gefahr im nachfolgenden Streckenabschnitt; Geschwindigkeit reduzieren, zum Anhalten bereithalten; Überholverbot! |
10.9.1 Veranstaltungs-Einzelwertung
Der Wettbewerb wird nach Ablauf der vorgesehenen Fahrzeit mit der Zielflagge beendet.
Es wird eine Tages-Wertung für jede Klassen erstellt.
10.9.2 Allgemeine Wertungskriterien
Bei Kürzung der Fahrzeit oder Abbruch eines Laufes (z. B. höhere Gewalt, Unfall) erhalten die Fahrer folgende Punkte: Die Endurance-Masters-Wertung wird auf der Grundlage der Ergebnislisten des Veranstalters vom Promoter erstellt.
Für die Vergabe der Meisterschafts-Punkte rücken im Ergebnis des Veranstalters die im endurance-masters eingeschriebenen Fahrer gegenüber den nicht eingeschriebenen Fahrern auf.
10.9.3 Endurance-Masters-Wertung
Ein Team gilt dann als “Teilnehmer” einer Veranstaltung, wenn es sowohl die Papierabnahme als auch die Technische Abnahme der Ausschreibung absolviert hat und vom Veranstalter zum Start für die betreffende Veranstaltung zugelassen ist.
Ergebnis-Aushang
Jede Ergebnisliste wird vom Fahrtleiter mit der Aushangzeit versehen. Verstreicht eine 30-minütige Aushangzeit, ohne dass das Einspruchsrecht wahrgenommen wurde, wird damit das ausgehängte Ergebnis automatisch offiziell.
Sollte während dieser 30 Minuten ein Einspruch beim Fahrtleiter vorliegen, so ist ein entsprechender Vermerk auf dem Aushang anzubringen.
Innerhalb der 30-minütigen Einspruchszeit kann ein Protest eingelegt werden. Ein Protest bedarf der Schriftform. Die Protestgebühr beträgt 100 Euro und muss zusammen mit der schriftlichen Begründung beim Fahrtleiter hinterlegt werden. Sollte dem Protest stattgegeben werden, wird die Protestgebühr zurückgezahlt. Bei abgelehntem Protest verfällt die Protestgebühr zu Gunsten des Organisators.
Gegen ein Ergebnis, das aufgrund von Entscheidungen des Schiedsgerichtes erstellt und zum Aushang gebracht wurde, ist ein Einspruch nicht mehr möglich.
Es wird für jede Klasse eine separate Wertung erstellt (Klasse 1 bis 5).
Die ersten Fünf jeder Klasse erhalten Pokale, die bei der Siegerehrung übergeben werden. Die Siegerehrung ist Teil der Veranstaltung und somit Pflicht. Pokale und eventuelle Prämien werden nicht nachgeschickt.
Die Punktevergabe für die Championatswertung erfolgt klassenweise nach der nachfolgenden Punktetabelle
Die Rennen der Endurance-Masters werden nach folgendem Punkte-Schlüssel klassenweise entschieden.
|
Platzierung |
Punkte |
|
1. |
30 |
|
2. |
25 |
|
3. |
22 |
|
4. |
20 |
|
5. |
19 |
|
6. |
18 |
|
7. |
17 |
|
8. |
16 |
|
9. |
15 |
|
10. |
14 |
|
11. |
13 |
|
12. |
12 |
|
13. |
12 |
|
14. |
10 |
|
15. |
9 |
|
16. |
8 |
|
17. |
7 |
|
18. |
6 |
|
19. |
5 |
|
20. |
4 |
|
21. |
3 |
|
22. |
2 |
|
23. |
1 |
Bei Kürzung der Renndistanz durch Abbruch wird der Lauf mit voller Punktzahl gewertet, wenn die Hälfte der Renndistanz absolviert wurde. Wird das Rennen vor Erreichen der halben Renndistanz abgewunken, halbieren sich die Wertungspunkte. Wird der Lauf früher abgebrochen, kann erneut gestartet werden.
Für die endurance-masters-Championatswertung der 5 Klassen zählt die Addition der errungenen Einzelveranstaltungs-Punkte.
Bei Punktgleichheit entscheidet die Zahl der besseren Plätze aller Veranstaltungen. Besteht dann immer noch Gleichheit, entscheidet die bessere Platzierung zur letzten Veranstaltung (Stichlauf).
Für die Plätze 1 bis 5 der Gesamtwertung werden Pokale vergeben.
Für die erfolgreichsten Teilnehmer der Gesamtwertung werden in den Solo-Klassen folgende Geldpreise ausgegeben:
1.Platz 200,-- €
2.Platz 125,-- €
3.Platz 100,-- €
In den Team-Klassen werden folgende Prämien ausgelobt:
1.Platz 2 x 150 € = 300 €
2.Platz 2 x 100 € = 200 €
3.Platz 2 x 80 € = 160 €
Weitere Preise können vom Promoter im Auftrag von Sponsoren entsprechend der Beteiligung am endurance-masters vergeben werden.
10.10 Strafen bei Reglementverstößen während der Veranstaltung
Sowohl der Fahrtleiter als auch das Schiedsgericht (siehe Veranstaltungsausschreibung) können bei entsprechenden Voraussetzungen Strafen gegen einen Veranstaltungsteilnehmer verhängen. Sowohl der Fahrtleiter als auch das Schiedsgericht (siehe Veranstaltungsausschreibung) können bei entsprechenden Voraussetzungen Strafen gegen einen Veranstaltungsteilnehmer verhängen.
Liste der Strafen:
|
striktes Haltverbot bei Zählstelle (ausgenommen bei Stau) |
Abzug einer Runde |
|
fremde Hilfe auf der Strecke (mit Ausnahme anderer aktiver Teilnehmer) |
Abzug einer Runde |
|
Rauchen in der Helferzone |
Abzug einer Runde |
|
Das Verlassen der Strecke und der Helferzone mit dem Fahrzeug während der gesamten Renndauer zwecks Reparatur, Servicearbeiten ist verboten |
Disqualifikation |
|
Missachtung der Flaggensignale während des Rennens |
Abzug einer Runde |
|
Fahrerwechsel auf der Strecke |
Abzug einer Runde |
|
Abkürzen der vorgegebenen Strecke, auch bei fehlender Begrenzung |
Abzug einer Runde |
|
Abkürzen der vorgegebenen Strecke, um Zeitvorteil zu beschaffen |
Disqualifikation |
|
Fahren ohne Abreißleine (Kill-Switch, Not aus) |
Disqualifikation |
|
Betrugsversuche oder unsportliches Verhalten von Teilnehmern und Teammitgliedern während der kompletten Veranstaltung |
nach Ermessen des verantwortlichem Rennleiters |
|
Diese Liste ist nicht abschließend. |
Der Veranstalter kann in seiner Ausschreibung weitere Strafen festlegen. Alle Strafen fließen nach deren Rechtsgültigkeit unmittelbar in das Veranstaltungsergebnis ein. Über eine vom Fahrtleiter verhängte Strafe ist der Zeitnahme und dem Schiedsgericht schriftlich Mitteilung zu machen.
Der Veranstalter ist verpflichtet, für seine Veranstaltung die öffentlich-rechtlich und/oder sportrechtlich vorgeschriebenen Versicherungen abzuschließen. Die Mindestdeckungssummen sind wie folgt festgelegt:
Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung (einschließlich der Haftpflicht der Sportwarte) mit den Mindestversicherungssummen:
1.022.600 EUR für Personenschäden pro Ereignis
(für die einzelne Person mind. 255.650 Euro)
511.300 EUR
für Sachschäden
20.452 EUR
Teilnehmer-Haftpflichtversicherung mit den Summen:
1.022.600 EUR für Personenschäden pro Ereignis
255.650 EUR
für die einzelne Person
511.300 EUR für Sachschäden
20.452 EUR
Zuschauer-Unfallversicherung (auch wenn keine zahlenden Zuschauer zugelassen sind):
15.339 EUR für den Todesfall
30.678 EUR für den Invaliditätsfall (Kapitalzahlung je Person)
Für Sportwarte und Helfer ist vom Veranstalter eine Unfallversicherung mit folgenden Mindest-Versicherungssummen abzuschließen:
15.339 EUR für den Todesfall
30.678 EUR für den Invaliditätsfall (Kapitalzahlung je Person)
Eine Teilnehmer-Unfallversicherung mit der gesetzlich geforderten Mindestdeckung muss von jedem Teilnehmer nachgewiesen werden (z.B. DMSB-Lizenz oder Clubsportausweise der Verbände).
Für die Teilnehmer, die keine Motorsport-Unfallversicherung nachweisen können, schließt diese Teilnehmer-Unfallversicherung (gültig für die jeweilige Veranstaltung) mit analogen Versicherungssummen der Veranstalter ab (Mehrkosten 7,00 €; zu entrichten zur Papierabnahme).
10.12 Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht
Verantwortlichkeit des Veranstalters
Der Serienausschreiber / die Veranstalter behalten sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltungabzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen. Im Übrigen haften die Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung nicht Haftungsausschluss vereinbart ist.
Verantwortlichkeit der Teilnehmer
Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Kfz.-Eigentümer und -Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit ein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird. Soweit der Fahrer nicht selbst Kfz.-Eigentümer und -Halter des von ihm benutzten Fahrzeuges ist, stellt er den im nachstehenden Haftungsverzicht genannten Personenkreis auch von jeglichen Ansprüchen des Kfz.-Eigentümers und - Halters frei oder gibt im Zusammenhang mit der Nennung eine entsprechende Verzichtserklärung des Kfz.-Eigentümers oder - Halters ab.
Haftungsverzicht
Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen • die FIA, FIM, UEM den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, die DMV Wirtschafts-Dienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre • die ADAC-Gaue, den Promoter/Serienorganisator • den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer • Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen • den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und • die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen • die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, • den eigenen Bewerber, der/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Rennwettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Warm-Up, Rennen) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Der Veranstalter regelt in seiner Ausschreibung die Preisverleihung. Für jede der ausgeschriebenen endurance-masters-Klassen gibt es Pokale für die Plätze 1 bis 5 (Bei weniger als 10 Teilnehmern für die Plätze 1 bis 3.)
Die Teilnahme an der vom Veranstalter ausgerichteten Siegerehrung ist Pflicht.
Preise werden nicht nachgesandt.
10.14 Schiedsrichter / Schiedsgericht
Der Veranstalter setzt ein Schiedsgericht ein, welches aus drei Personen besteht, die namentlich vom Veranstalter bekannt zu geben sind. Der Fahrtleiter darf nicht Mitglied des Schiedsgerichts sein. Ein Mitglied des Schiedsgerichtes wird von einem anderen Veranstalter der aktuellen endurance-masters-Serie benannt.
Bezüglich jedweder Streitigkeit im Zusammenhang mit der Veranstaltung, den durchgeführten Wettbewerben und den vorgenommenen Wertungen einschließlich etwaiger Verstöße gegen das Reglement entscheidet der Veranstaltungsleiter.
Einsprüche gegen den Ergebnisaushang sind spätestens 30 Minuten nach Aushang an das Schiedsgericht schriftlich zu stellen.
Einsprüche gegen Entscheidung des Veranstalters (z.B. Fahrtleiter) sind unmittelbar nach Bekanntgabe der Entscheidung an das Schiedsgericht schriftlich zu stellen.
Einsprüche gegen Feststellungen eines benannten Sachrichters oder gegen eine von der offiziellen Zeitnahme ermittelten Fahrzeit sind nicht zulässig.
Ein Einspruch ist immer mit einer Einspruchsgebühr von 50,- € schriftlich bei der Rennleitung abzugeben. Diese Gebühr wir bei Bewilligung des Einspruchs mit 100% zurückgezahlt .
Entscheidungen des Schiedsgerichts sind verbindlich, endgültig und unanfechtbar.
Die DMSB-Umweltrichtlinien sind sowohl vom Veranstalter als auch von den Teilnehmern zu beachten und einzuhalten. Der Veranstalter benennt einen Umweltbeauftragten, der als Offizieller gegenüber den Teilnehmern in Fragen der Einhaltung der Umweltbestimmungen weisungsbefugt ist. Jeder Teilnehmer einer Veranstaltung ist für die umweltgerechte Entsorgung des/der bei ihm anfallenden Abfalls bzw. Altstoffe (z.B. Altöl, Reifen, Altteile, Papier, Kartonagen usw.) selbst verantwortlich. Ein nachgewiesener Verstoß kann den Abzug der zu dieser Veranstaltung erreichten Punkte zur Folge haben. Beim Auftanken der ATVs und Quads sowie bei Arbeiten am Motor oder Getriebe auf dem Veranstaltungsgelände sind Schutzfolien von mind. 1 x 2 m aus kraftstoffresistentem Material unter das Fahrzeug zu legen.
Das Waschen von Fahrzeugen ist nur dann zulässig, wenn der Veranstalter hierfür einen Waschplatz ausweist.
Die Anti-Doping-Bestimmungen des DOSB und der NADA sind in ihrer jeweils aktuellsten Form zu befolgen. Das gilt auch für etwaige Kontrollen.
Die Mindestanforderungen des DMSB hinsichtlich der Sicherheit gemäß Clubsport-Richtlinien sind einzuhalten.
M&M Veranstaltungs GbR
Florian Meier / Hans-Georg v.der Marwitz
Nebenstraße 3
D-15848 Rietz-Neuendorf
Ausschreibung mit Stand vom 12..Januar 2012
















